Startseite » Themen » Corona-Splitter aus Baden-Würtemberg

Corona-Splitter aus Baden-Wür­tem­berg

05. Mai 2020

Empfingen im Corona-Modus
In der SüdwestPresse, Neckar-Chronik vom 21.03.2020, war zu lesen, dass die kleine Gemeinde Empfingen eine private Sicherheitsfirma beauftragt hat, „die öffentliche Ordnung im Zuge der aktuellen Corona-Krisensituation zu wahren. Dabei sollen die Wachleute, die sonst für private Auftraggeber tätig sind, die ab dem heutigen Samstag verschärfte Verordnung des Landes Baden-Württemberg über infektions-schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 durchsetzen.“
Wir haben den Bürgermeister angeschrieben und um nähere Darlegung gebeten. Seine Antwort kam per Email: Es sei nur ein mündlicher Auftrag gegeben worden. Auf der Facebook-Seite der Gemeinde wird eingeräumt, dass die dafür entstehenden Kosten von der Gemeinde getragen werden. Auch eine nur auf einer mündlichen Anordnung beruhende Beauftragung privater Security-Leute ist ein bisher für Baden-Württemberg beispielloser Vorgang. Das Beispiel könnte im Schatten der Corona-Krise Schule machen und damit private Hilfsscheriffs salonfähig machen. Hier-durch würde in unseren Augen eine grundlegende Verschiebung bei der Wahrnehmung der öffentlichen Si-cherheit im Lande vorgenommen. Deshalb ist die HU mit der Gewerk-schaft der Polizei (GdP) in Kontakt getreten, die sich seit Jahrzehnten gegen jede Privatisierung von Polizei-gewalt ausgesprochen hat.
Mortalitätsstatistik Corona
Wenn bei einer verstorbenen Person eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, dann gilt dies dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge als Corona-Todesfall. Auch wenn die verstorbene Person vorerkrankt war und möglicherweise wegen einer anderen Ursache gestorben ist. Lothar Wieler, der Prä-sident des RKI, sagte dazu Ende März in einem seiner aktuellen Corona-Lageberichte: „Bei uns gilt jemand als Corona-Todesfall, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wur-de.“ Das RKI zählt laut Angaben einer Sprecherin als Corona-Todesfälle alle Menschen, die mit einer COVID-19-Erkrankung in Verbindung stehen. Dazu gehören Menschen, die direkt „an Corona verstorben“ sind, aber auch Patienten mit Grundkrankheiten, die mit COVID-19 infiziert waren und bei denen nicht erweislich ist, dass die Infektion mit Corona die eigentliche Todesursache war („mit Corona-infiziert gestorben“).
Es geht uns darum, die Unsicherheiten in der Statistik da zu vermeiden, wo sie vermeidbar sind. Durch vermeidbar falsche Zahlen, wie sie regelmäßig in der Presse berichtet werden („…ist die Zahl der Corona-Opfer auf über 1000…“), wird erst recht Unsicherheit geschürt und gerade jetzt wichtiges Vertrauen verspielt. Wir haben uns daher u.a. an das regionale Gesundheitsamt in Freiburg gewandt und nähere Angaben zu der Corona-Mortalität eingefordert. Denn die offizielle europaweite Mortalitätsstatistik (https://www.euromomo.eu/) lässt auch in der 13. Kalenderwoche keine Werte erkennen, die die international in etwa gleichen Erhöhungskurven signifikant übersteigen. In der Statistik gibt es ein, zwei Wochen Verzögerung bei der Erfassung. Das heißt nicht, dass die Gefahr nicht ganz real besteht, aber bitte nicht mit falschen Zahlen.
Das Thema der Mortalitätsstatistik und die Kritik an den veröffentlichten Zahlen hat z.B. in der Badischen Zei-tung vom 04./05.04.2020 endlich Früchte getragen. Es wurden erstmals die Sterbezahlen nicht mit der vermeidbar irreführenden Wortwahl von „an Corona Verstorbenen“ veröffentlicht, sondern „mit Corona-Infektion verstorben“. Das heißt nicht, die Gefahr kleinzureden. Aber wir erleben zu Zeit eine nie für möglich gehaltene Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und der darauf angewiesenen Grundrechte wie der Versammlungs-freiheit, mit ihren Berührungspunkten zur Meinungsfreiheit, aber auch Religionsfreiheit. Da gilt es genau hinzusehen, zumal die Novelle des Infektionsschutzgesetzes genau zu dem gesetzestechnischen Mitteln gegriffen hat Mitteln gegriffen hat, das als Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten (Art.48, II WRV) die parlamentarische Demokratie an ihr Ende gebracht hat (sog. Gesetzesvertretende Verord-nungsgewalt). Nur ist es heute die des Bundesgesundheitsministers.
Udo Kauß, Freiburg

nach oben