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Natio­nal­so­zi­a­lis­ti­sches Strafrecht - Kontinuität und Radika­li­sie­rung

16. Juli 2019
Datum: Montag, 22. Juli 2019
Uhrzeit:20:15:00 Uhr
Nationalsozialistisches Strafrecht - Kontinuität und Radikalisierung

Referenten:

Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales
Strafrecht und Völkerrecht, Universität Göttingen

und

Dr. Frank Bleckmann
Richter am Landgericht Freiburg, Sprecher des baden-württembergischen Landesverbands der
Neuen Richtervereinigung

Ort: Universität Freiburg, Platz der Universität 3, Kollegiengebäude I, Raum 1199

Zeit: Montag, 22.07.2019, 20.15 Uhr

mit anschließender Diskussion

Anfang dieses Jahres erschien die innovative Studie „Nationalsozialistisches Strafrecht. Kontinuität und Radikalisierung“ von Herrn Professor Kai Ambos. Ambos versteht das NS-Strafrecht als rassistisch, völkisch und totalitär ausgerichtete Fortschreibung der autoritären und antiliberalen Tendenzen des deutschen Strafrechts der Jahrhundertwende und der Weimarer Republik. Dies belegt Ambos durch die systematisch-analytische Aufbereitung der Texte relevanter Autoren, wobei es primär um die – für sich selbst sprechenden – Texte, nicht die moralische Beurteilung ihrer Verfasser geht. Dabei werden auch Erkenntnisse zur Rezeption des deutschen (NS-)Strafrechts in Lateinamerika mitgeteilt.

Die im Untertitel des Buches genannte „Kontinuität“ existiere, so Ambos, nicht nur rückwärtsgewandt (post-Weimar), sondern auch zukunftsgerichtet (Bonner Republik). Das NS-Strafrecht – so eine der Kernthesen des Autors – sei weder aus dem Nichts gekommen noch nach 1945 völlig verschwunden. Der zeitgenössische Versuch der identitären Rekonstruktion des germanischen Mythos durch die sog. „neue Rechte“ schließt daran nahtlos an.

Während sich Ambos in seinem Buch der Dogmatik des NS-Strafrechts widmet, thematisiert Dr. Frank Bleckmann jüngst in einem Aufsatz die Frage, „welche Lehren für die Juristenausbildung aus dem Befund gezogen werden können, dass hier [zur NS-Zeit] hochqualifizierte Juristen an der Pervertierung einer Rechtsordnung und seiner verbrecherischen Anwendung mitgewirkt haben – und dann als Hüter und Gestalter einer neuen, demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung eingesetzt wurden, die sie ohne biographischen Bruch und durchaus mit ideologischen Altlasten auch umgesetzt haben.“ Bleckmann fordert: „Das Justizunrecht des 20. Jahrhunderts gehört in die juristische Ausbildung!“

Zu den Referenten:

Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos ist Lehrstuhlinhaber für „Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht“ an der Universität Göttingen, geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Kriminalwissenschaften und Direktor der Forschungsstelle für lateinamerikanisches Straf- und Strafprozessrecht (CEDPAL), Richter am Kosovo Sondertribunal (Kosovo Specialist Chambers KSC), Den Haag, Berater der kolumbianischen Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (Jurisdicción Especial para la Paz), Bogotá, Mitglied auf Lebenszeit des Clare Hall College, University of Cambridge, UK.

Dr. Frank Bleckmann, M.Phil. (Cantab), Studium von Jura, Soziologie, Kriminologie in Konstanz, Cardiff, Cambridge (England) und Freiburg. Seit 2003 Richter an den Amtsgerichten Lörrach und Breisach, Landgerichten Baden-Baden und Offenburg, OLG Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Offenburg, seit 2015 Richter am LG Freiburg (Zivilkammer). Er ist Sprecher des Landesverbands Baden-Württemberg der Neuen Richtervereinigung sowie Mitglied des Präsidialrates der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Juristenausbildung, den Justizstrukturen sowie dem NS-Justizunrecht.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist wie immer kostenfrei. Wir freuen uns über Ihren Besuch und über jede Spende.

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