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„Wir haben jetzt täglich Fahndungs­tag“

29. November 2007
„Wir haben jetzt täglich Fahndungstag“

Am 20. November verhandelte das Bundesverfassungsgericht zwei Beschwerden gegen die Polizeigesetze von Hessen und Schleswig-Holstein. Die beiden Bundesländer erlauben, wie sieben weitere auch, die Kfz-Massenfahndung auf öffentlichen Straßen. Kameragestützte Erkennungssysteme erfassen dabei die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Fahrzeuge und gleichen diese mit Fahndungslisten ab. Außerdem werden Bildaufnahmen der Fahrzeuge und ihrer Insassen gemacht. Die Fahndung ist – zumindest nach dem hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz – immer und überall möglich, es bedarf weder einer konkreten Gefahrensituation noch eines besonderen Anlasses. Aus Anlass der mündlichen Verhandlung sprach Sven Lüders mit Dr. Udo Kauß, dem Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführer.

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Was genau passiert, wenn ich als Fahrer eines PKW in eine Kennzeichenfahndung gerate und mein Autokennzeichen als „Treffer“ ausgegeben wird?

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