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Der Streit um die Siche­rungs­ver­wah­rung: Wohin mit den gefähr­li­chen Krimi­nel­len?

28. Januar 2011
Datum: Freitag, 28. Januar 2011
Uhrzeit:20:00:00 Uhr

Prof. Dr. Jörg Kinzig von der Universität Tübingen wird am Freitag, den 28. Januar 2011 um 20 Uhr in Freiburg zu den aktuellen Problemen der Sicherungsverwahrung sprechen. Der Diskussionsbedarf zu diesem Thema ist groß. Nach Jahren, in denen die Möglichkeiten Sicherungsverwahrung anzuordnen drastisch erweitert wurden, machte spätestens das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 klar, dass die Regelung und die Praxis der Sicherungsverwahrung in Deutschland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen.

Die Reformregelungen des Rechts der Sicherungsverwahrung, die seit dem 1. Januar 2011 in Kraft sind und den Zustand der Rechtswidrigkeit beheben sollten, standen dabei von Anfang an in der Kritik. Zum einen ließen sie sehr lange auf sich warten, wodurch eine erhebliche Rechtsunsicherheit bei Betroffenen und in der Rechtsprechung entstand. Dies führte dazu, dass Personen aus der Sicherungsverwahrung ohne Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit entlassen und dann zum Schutz der Gesellschaft einer personal- und eingriffsintensiven Rundumüberwachung zugeführt wurden. Zum anderen wird die Gesetzesänderung nach Ansicht vieler Experten den Anforderungen des EGMR nicht gerecht. Dies gilt in erster Linie für die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die entgegen vieler politischer Aussagen nicht abgeschafft wurde, mindestens aber genauso für das neu geschaffene Therapieunterbringungsgesetz. Die Auffassung, dass auch die neuen gesetzlichen Vorschriften nicht der EMRK entsprechen, wurde zudem durch ein weiteres Urteil des EGMR vom 13. Januar 2011 gestützt, in dem die nachträgliche Sicherungsverwahrung explizit für konventionswidrig erklärt wurde.

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