{"id":12,"date":"2021-04-12T12:00:00","date_gmt":"2021-04-12T10:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/bawue.humanistische-union.de\/presse\/gerichtlicher-erfolg-fuer-grund-und-freiheitsrechte\/"},"modified":"2021-08-30T15:44:48","modified_gmt":"2021-08-30T13:44:48","slug":"gerichtlicher-erfolg-fuer-grund-und-freiheitsrechte","status":"publish","type":"presse","link":"https:\/\/bawue.humanistische-union.de\/pressemeldungen\/gerichtlicher-erfolg-fuer-grund-und-freiheitsrechte\/","title":{"rendered":"Gerichtlicher Erfolg f\u00fcr Grund- und Freiheitsrechte"},"content":{"rendered":"<p>38 Jahre rechtswidrige &Uuml;berwachung darf nicht ohne politische und rechtliche Konsequenzen f&uuml;r den &#8222;Verfassungsschutz&#8220; bleiben!<\/p>\n<p>Begr&uuml;ndung des Revisionsurteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig) in der Verwaltungsstreitsache Dr. Rolf G&ouml;ssner . \/. Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz liegt inzwischen vor (BVerwG 6 C 11.18 vom 14.12.2020; <a href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/141220U6C11.18.0\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bverwg.de\/141220U6C11.18.0<\/a>)<\/p>\n<p><i>Nach 38j&auml;hriger &#8222;Verfassungsschutz&#8220;-&Uuml;berwachung und 15j&auml;hriger Verfahrensdauer endlich ein rechtskr&auml;ftiger Abschluss: Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat am 14.12.2020 die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland im Rechtsstreit Dr. G&ouml;ssner gegen Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz (BfV) in vollem Umfang als unbegr&uuml;ndet zur&uuml;ckgewiesen (s. unsere Pressemitteilung vom 17.12.2020). Nach 3 Monaten liegt nun die 37seitige Urteilsbegr&uuml;ndung vor, deren Kernaussagen im Folgenden vorgestellt werden sollen, um daraus in Anschluss rechtspolitische Forderungen abzuleiten.<\/i><\/p>\n<p>Mit diesem Urteil hat das BVerwG die Sach- und Verfahrensr&uuml;gen zur&uuml;ckgewiesen, die das beklagte BfV in seiner Revision gegen das Berufungsurteil des Oberwaltungsgerichts NRW (2018) erhoben hatte (u.a. wegen angeblich zu enger Interpretation seiner geheimdienstlichen Befugnisse sowie wegen &#8222;aktenwidriger&#8220; und &#8222;willk&uuml;rlicher&#8220; Beweisw&uuml;rdigung). Damit hat das BVerwG die Urteile der beiden Vorinstanzen best&auml;tigt und rechtskr&auml;ftig klargestellt:<\/p>\n<ol>\n<li>Der Anwalt, Publizist und B&uuml;rgerrechtler Rolf G&ouml;ssner stand zu Unrecht unter jahrzehntelanger Be&shy;obachtung des BfV, das nicht berechtigt war, &uuml;ber ihn eine Personenakte zu f&uuml;hren (die &uuml;ber 2.000 Seiten umfasst und deren Inhalt bis heute aus Gr&uuml;nden des &#8222;Staatswohls&#8220; und des &#8222;Quellenschutzes&#8220; &uuml;berwiegend geheim gehalten wird).<\/li>\n<li>Der Kl&auml;ger vertrat in seinen staats- und gesellschaftskritischen Schriften, Reden und Diskussionen zu keiner Zeit verfassungsfeindliche Ansichten, noch verfolgte er solche Ziele oder &uuml;bte entsprechende Aktivit&auml;ten aus. Damit widerspricht das BVerwG den verleumderischen Behauptungen des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220;, der den Kl&auml;ger bis zuletzt wegen seiner Schriften, Reden und beruflichen Kontakte gleichsam zum Verfassungs- und Staatsfeind erkl&auml;rt hatte.<\/li>\n<li>Die auf &#8222;tats&auml;chliche Anhaltspunkte&#8220; f&uuml;r eine &#8222;nachdr&uuml;cklichen Unterst&uuml;tzung verfassungsfeindlicher Bestrebungen&#8220; gegr&uuml;ndete jahrzehntelange Beobachtung von G&ouml;ssner war, so das BVerwG w&ouml;rtlich, &#8222;<em>in handgreiflicher Weise unangemessen<\/em>&#8222;.<\/li>\n<li>Somit steht endg&uuml;ltig fest: Das BfV verstie&szlig; jahrzehntelang gegen die Grundrechte des Kl&auml;gers auf informationelle Selbstbestimmung, Mei&shy;nungsfreiheit, Presse- und Berufsfreiheit, und das Bundesinnenministerium, das die Dienst- und Fachaufsicht hat, lie&szlig; das BfV gew&auml;hren.<\/li>\n<li>Die damit verbundenen lang andauernden und schweren Grundrechtseingriffe haben, so das BVerwG w&ouml;rtlich, &#8222;<em>ein nach wie vor beachtliches, ein Rehabilitationsinteresse des Kl&auml;gers ohne Weiteres begr&uuml;ndendes Gewicht<\/em>&#8220; (RN 14). Mit diesem Urteil ist Rolf G&ouml;ssner endlich rechtskr&auml;ftig rehabilitiert.<\/li>\n<\/ol>\n<p><i>Doch die rechtliche Rehabilitierung kann angesichts dieses skandal&ouml;sen &Uuml;berwachungsfalls nicht alles gewesen sein.<\/i> Soweit ersichtlich ist ein so lang w&auml;hrender Grundrechtebruch gegen&uuml;ber einem B&uuml;rger dieses Landes bislang keinem staatlichen Sicherheitsorgan h&ouml;chstrichterlich bescheinigt worden. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei dem Beobachteten um einen zweifachen Tr&auml;ger von Berufsgeheimnissen handelt &#8211; Berufsgeheimnisse als Rechtsanwalt und Publizist, die unter den Bedingungen gezielter staatlicher Beobachtung praktisch &uuml;ber Jahrzehnte hinweg nicht zu gew&auml;hrleisten waren. Die verfassungsrechtlich gesch&uuml;tzten Vertrauensverh&auml;ltnisse zwischen Anwalt und Mandant:innen sowie zwischen Journalist und Informant:innen sind dadurch nachhaltig ersch&uuml;ttert.<\/p>\n<p><i>Der Kl&auml;ger Dr. Rolf G&ouml;ssner<\/i>, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga f&uuml;r Menschenrechte, sieht in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und der Vorinstanzen einen &#8222;<i>gerichtlichen Sieg &uuml;ber geheimdienstliche Gesinnungskontrolle, Verleumdungen und Willk&uuml;r sowie &uuml;ber antidemokratische Denk-, Interpretations- und Handlungsmuster eines staatlichen Sicherheitsorgans. Das sind klare Entscheidungen zugunsten der Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung. Nun m&uuml;ssen aus diesem Geheimdienstskandal auch dringend rechtspolitische Konsequenzen gezogen werden.<\/i>&#8220;<\/p>\n<h5>Proble&shy;ma&shy;ti&shy;sche Auslegung im Urteil und politisch-recht&shy;liche Konse&shy;quenzen<\/h5>\n<p><b>1.<\/b> Bei aller positiven Einsch&auml;tzung dieses Urteils h&auml;lt die Kl&auml;gerseite eine Gesetzesauslegung des BVerwGs dennoch in einzelnen wesentlichen Punkten f&uuml;r &auml;u&szlig;erst problematisch: So die Auslegung des Tatbestands einer &#8222;<i>nachdr&uuml;cklichen Unterst&uuml;tzung verfassungsfeindlicher Personenzusammenschl&uuml;sse<\/i>&#8220; durch <b>au&szlig;enstehende Einzelpersonen<\/b>, die selbst keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen. Danach darf der Inlandsgeheimdienst im Rahmen seiner &#8222;Vorfeldaufkl&auml;rung&#8220; auch solche Personen gezielt beobachten, die &#8211; so w&ouml;rtlich &#8211; &#8222;<i>bei objektiver Betrachtung, ohne dies zu erkennen, einen Beitrag zu den verfassungsfeindlichen Bestrebungen eines Personenzusammenschlusses leisten<\/i>&#8220; (RN 32). Mit der Beobachtung solcher Personen versucht der Verfassungsschutz an weitere Informationen &uuml;ber besagte Gruppen zu gelangen.<\/p>\n<p>Der Tatbestand des &#8222;nachdr&uuml;cklichen Unterst&uuml;tzens&#8220; ist nach dieser Auslegung schon dann erf&uuml;llt, wenn etwa durch einen Vortrag eines Au&szlig;enstehenden in einer Veranstaltung einer als &#8222;verfassungsfeindlich&#8220; geltenden Organisation oder durch Artikel und Interviews eines Au&szlig;enstehenden in einem Presseorgan einer solchen Vereinigung diese &#8222;<b>aus objektiver Sicht<\/b>&#8220; aufgewertet wird. Und zwar unabh&auml;ngig davon, ob die betroffene Person dies beabsichtigt oder nicht; und auch unabh&auml;ngig davon, ob sie dort etwa ausschlie&szlig;lich b&uuml;rgerrechtliche, humanit&auml;re und verfassungskonforme Ziele vertritt, wie dies beim Kl&auml;ger der Fall war. Subjektive Merkmale, also die Intentionen der betreffenden Person, sollen, so das BVerwG entgegen der Auffassung der Vorinstanz, im Regelfall nicht vor Erfassung sch&uuml;tzen (RN 32; immer noch beibehaltene Rechtsprechung des BVerwG).<\/p>\n<p>Mit dieser Auslegung ist der Kreis der von geheimdienstlicher Ausforschung betroffenen Einzelpersonen, die keinem als verfassungsfeindlich deklarierten Personenzusammenschluss (Organisation, Verein, Partei, Presseorgan) zugeh&ouml;ren, <b>rechtlich und praktisch kaum noch eingrenzbar <\/b>&#8211; mit schwerwiegenden Folgen f&uuml;r deren Grund- und Freiheitsrechte. Nur wenn im konkreten Einzelfall &#8211; eventuell erst nach Jahren &#8211; das BfV selbst ein Missverh&auml;ltnis zwischen Beobachtungsinteresse und Erkenntnisgewinn einerseits und Schwere des Grundrechtseingriffs andererseits feststellt, erst dann muss die Beobachtung von Personen beendet werden, die auch nach Auffassung des BfV selbst keine verfassungsfeindlichen Positionen vertreten.<\/p>\n<p>Im vorliegenden seltenen Einzelfall hat das Bundesverwaltungsgericht den &#8222;Verfassungsschutz&#8220; in seine Schranken verwiesen. Dagegen hat sich das BfV bis zuletzt gewehrt. Was nur bedeutet: In allen anderen, nicht gerichtlich entschiedenen F&auml;llen wird verfahren wie bisher.<\/p>\n<p><b>2.<\/b> Aus dem beispiellosen Fiasko einer geradezu kafkaesken &Uuml;berwachungsgeschichte mit Auswirkungen auch auf Mandatsverh&auml;ltnisse und publizistische Quellen bzw. Informanten m&uuml;ssen endlich <b>&uuml;berf&auml;llige politische, beh&ouml;rdliche und gesetzgeberische Konsequenzen<\/b> gezogen werden f&uuml;r Praxis und Kontrolle der Verfassungsschutzbeh&ouml;rden in Bund und L&auml;ndern &#8211; anstatt sie mit immer neuen Befugnissen auszustatten und sie fortw&auml;hrend finanziell und apparativ aufzur&uuml;sten:<\/p>\n<ul>\n<li>Dieser &Uuml;berwachungsfall zeigt in aller Deutlichkeit, dass die gezielte Beobachtung nicht organisierter und unabh&auml;ngiger Personen mit Kontakten zu als &#8222;verfassungsfeindlich&#8220; eingestuften Gruppierungen Standard ist &#8211; auch dann, wenn diese Personen selbst verfassungskonforme und b&uuml;rgerrechtliche Ziele verfolgen. Deshalb muss dem unter 1. aufgezeigten Unterst&uuml;tzungskonstrukt endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden. Eine offene und liberale Demokratie lebt von Kritik und kontroverser politischer Diskussion auch und gerade mit Andersdenkenden. Es ist <strong>Gift f&uuml;r eine demokratische Gesellschaft<\/strong>, wenn solches unter geheimdienstliche Be&shy;obachtung und Kuratel gestellt wird.<\/li>\n<li>Dieser Fall belegt erneut, dass es sich beim &#8222;Verfassungsschutz&#8220; um eine im Kern ideologische, immer noch vom Kalten Krieg gepr&auml;gte Institution handelt, die Gesinnungsschn&uuml;ffelei weit im Vorfeld eines m&ouml;glichen Verdachts oder einer denkbaren Gefahr betreibt -ohne rechtlich wirksame H&uuml;rden, denn &#8222;<em>tats&auml;chliche Anhaltspunkte f&uuml;r verfassungsfeindliche Bestrebungen<\/em>&#8220; reichen aus. Die <strong>Eingriffsschwellen sind deshalb dringend zu erh&ouml;hen <\/strong>&#8211; und zwar von der Gesinnungsebene auf die Ebene einer gewissen Handlungsintensit&auml;t und Gewaltorientierung. Nur so kann einer ausufernden Gesinnungsschn&uuml;ffelei Einhalt geboten werden.<\/li>\n<li><strong>Der Schutz von Berufsgeheimnistr&auml;ger:innen <\/strong>wie Anw&auml;lt:in&shy;nen und Journalist:innen, Abgeordneten und &Auml;rzt:innen muss weit wirksamer ausgestaltet werden, um berufliche Vertrauensverh&auml;ltnisse besser sch&uuml;tzen zu k&ouml;nnen.<\/li>\n<li>Das Gleiche gilt f&uuml;r die Kontrolle des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220;, die (nicht nur) im vorliegenden Fall offensichtlich total und systembedingt versagt hat bzw. nicht existent ist. Nur ein weitgehend <strong>unbeschr&auml;nktes Auskunftsrecht <\/strong>der B&uuml;rger und B&uuml;rgerinnen schafft die Voraussetzungen f&uuml;r eine funktionierende Kontrolle durch die Gerichte, die &uuml;ber den spektakul&auml;ren Einzelfall hinausgeht.<\/li>\n<li>Die <strong>parlamentarischen Kontrollgremien <\/strong>d&uuml;rfen nicht durch unsinnige Geheimhaltungs&shy;pflichten zur Wirkungslosigkeit verdammt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das sind nur einige Beispiele f&uuml;r notwendige Ver&auml;nderungen &#8211; jedenfalls solange sich der demokratische Rechtsstaat zu seinem Schutz solche Geheimdienste leistet, die mangels Transparenz und Kontrollierbarkeit selbst demokratieunvertr&auml;glich sind. Nach einem solchen Fiasko und nach den zahlreichen Skandalen kann nicht alles einfach so weitergehen wie bisher &#8211; auch wenn die Bundesregierungen und ihre Innenminister genau diesen Anschein erwecken. Deshalb:<\/p>\n<p><b>3. Einrichtung einer Task Force <\/b>aus Angeh&ouml;rigen der Dienste, Datenschutzbeauftragten und sachkundigen B&uuml;rger:innen aus B&uuml;rgerrechts- und Datenschutzorganisationen. Deren Aufgabe m&uuml;sste sein, die millionenschweren geheimdienstlichen Datenbest&auml;nde einer systematischen &Uuml;berpr&uuml;fung zu unterziehen: Welche personenbezogenen Daten h&auml;tte der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; &uuml;berhaupt nicht erfassen und speichern d&uuml;rfen und welche Daten m&uuml;sste er zumindest jetzt unverz&uuml;glich l&ouml;schen. Eine bereits 2013 in Niedersachsen eingesetzte Task Force dieser Art hatte zu dem Ergebnis gef&uuml;hrt, dass 40 Prozent der gespeicherten Datens&auml;tze von Anfang an rechtswidrig bzw. schon l&auml;ngst nicht mehr f&uuml;r die Aufgabenerf&uuml;llung des Dienstes erforderlich waren. &Auml;hnliches ist auch beim BfV und den Verfassungsschutzbeh&ouml;rden der L&auml;nder zu erwarten.<\/p>\n<p><b>4. Ein Fall f&uuml;r den Bundesrechnungshof:<\/b> Wir halten es im &Uuml;brigen f&uuml;r unabdingbar, dass der Bundesrechnungshof im vorliegenden Fall Gelegenheit erh&auml;lt, die &uuml;berschl&auml;gig sicher f&uuml;nf- oder eher sechsstelligen Kosten einer zwei Jahrzehnte w&auml;hrenden Ausforschung und den anschlie&szlig;enden enormen administrativen und juristischen Aufwand bei der 15j&auml;hrigen Verteidigung dieser Praktiken durch alle Instanzen hindurch auch einer &Uuml;berpr&uuml;fung hinsichtlich der finanziellen Kosten zu unterziehen. Als Bevollm&auml;chtigter von Rolf G&ouml;ssner habe ich das BfV aufgefordert, die &uuml;ber ihn angefertigten Akten und Dateien nach diesem rechtskr&auml;ftigen Urteil u.a. deshalb (noch) nicht zu vernichten, sondern diese au&szlig;erhalb des operativen Bereichs aufzubewahren. Wir wollen weitere &Uuml;berpr&uuml;fungen durch den Bundesrechnungshof erm&ouml;glichen.<\/p>\n<p><i>Rechtsanwalt Dr. Udo Kau&szlig;<\/i>, Prozessvertreter von Rolf G&ouml;ssner und Vorsitzender der Humanistischen Union Baden-W&uuml;rttemberg: <i>&#8222;Nicht nur die ohnehin kaum in Geld aufzuwiegenden &#8222;Kosten&#8220; dieser skandal&ouml;sen Langzeit&uuml;berwachung f&uuml;r den Betroffenen und sein gesamtes Studenten- und Arbeitsleben sowie f&uuml;r den demokratischen Rechtsstaat sind unter die Lupe zu nehmen, sondern auch die enormen finanziellen Kosten zu Lasten der Steuerzahler. Dieser Geheimdienst verschwendet nicht nur &ouml;ffentliche Gelder! Er ist eine einzige Verschwendung.&#8220;<\/i><\/p>\n<p>Es folgen im Anhang weitere Feststellungen aus der Urteilsbegr&uuml;ndung des BVerwG.<\/p>\n<p>Das Revisionsurteil ist einsehbar &uuml;ber das Portal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (Direktlink): <a href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/141220U6C11.18.0\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bverwg.de\/141220U6C11.18.0<\/a> Im Anhang finden sich nochmals Hintergrund-Informationen zur gesamten &Uuml;berwachungs- und Verfahrensgeschichte. Daraus kann gern zitiert werden. Vollst&auml;ndiger oder teilweiser Abdruck bitte nur nach R&uuml;cksprache.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Dr. Udo Kau&szlig;<\/strong>, Rechtsanwalt in Freiburg, Vorsitzender der Humanistischen Union \/ LV Baden-W&uuml;rttemberg, die den Prozess unterst&uuml;tzt. Kontakt: <a href=\"mailto:ra%40rechtsanwalt-kauss.de\">ra@rechtsanwalt-kauss.de<\/a> ; Telefon: 0761\/702093<\/li>\n<li><strong>Dr. Rolf G&ouml;ssner<\/strong>, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga f&uuml;r Menschenrechte, die zusammen mit weiteren B&uuml;rgerrechtsorganisationen, Politikern, Schriftstellern und K&uuml;nstlern gegen seine geheimdienstliche &Uuml;berwachung protestierte. Kontakt: <a href=\"mailto:goessner%40uni-bremen.de\">goessner@uni-bremen.de<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[9,11,8],"autoren":[3,2],"class_list":["post-12","presse","type-presse","status-publish","hentry","tag-bawue-presse","tag-geheimdienste-bfv","tag-pressemitteilung","autoren-rolf-goessner","autoren-udo-kauss"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.3 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Gerichtlicher Erfolg f\u00fcr Grund- und Freiheitsrechte - HU Baden-W\u00fcrttemberg<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/bawue.humanistische-union.de\/pressemeldungen\/gerichtlicher-erfolg-fuer-grund-und-freiheitsrechte\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Gerichtlicher Erfolg f\u00fcr Grund- und Freiheitsrechte - HU Baden-W\u00fcrttemberg\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"38 Jahre rechtswidrige &Uuml;berwachung darf nicht ohne politische und rechtliche Konsequenzen f&uuml;r den &#8222;Verfassungsschutz&#8220; bleiben! 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