Prof. Dr. Hartmut Zapp: Römisch-katholisch in Deutschland ohne Kirchensteuer Zum religionsrechtlichen Körperschaftsaustritt
Datum: | Donnerstag, 12. Mai 2011 |
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Vortrag von Prof. Dr. Hartmut Zapp
Kann man aus der Katholischen Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten, keine Kirchensteuer zahlen und dennoch in der Kirche als „Gemeinschaft der Gläubigen“ bleiben?
Prof. Dr. Hartmut Zapp, ehemaliger Lehrstuhlinhaber für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Theologischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. erklärte 2007 gegenüber der staatlichen Behörde den Austritt aus der Katholischen Kirche mit dem Zusatzvermerk, er wolle aus der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ austreten; der Kirchenbehörde gegenüber äußerte er, dass er Kirchenmitglied bleiben wolle.
Daraus entstand eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Prof. Zapp und dem Erzbistum Freiburg vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, über das Landesverwaltungsgericht Baden-Württemberg bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.