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Tacheles mit Constanze Kurz: Staats­tro­janer - Spiona­ge-­Soft­ware von Staats wegen

10. Januar 2012
Datum: Dienstag, 10. Januar 2012
Tacheles mit Constanze Kurz: Staatstrojaner - Spionage-Software von Staats wegen

Das vielzitierte Volkszählungsurteil aus dem Jahre 1983 schuf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es wurde 2008 in der Entscheidung zur Online-Durchsuchung um den Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ergänzt. Denn in den dazwischenliegenden Dekaden haben sich die Möglichkeiten, Herrschaft über Daten zu erlangen, grundlegend verändert, und mit ihnen die digitalen Fahndungsinstrumente.

Der Staat ist technisch in der Lage, die Computer seiner Bürgerinnen und Bürger online zu durchsuchen. Er kann Programme einsetzen, die sich unbemerkt installieren und den Inhalt der Festplatte erkunden, E-Mails bereits beim Entstehen mitlesen, den Besuch von Internetseiten ausforschen, ohne dass es die Ausspionierten merken. Doch soll er das auch dürfen?

Darum ist in den letzten Monaten eine neuerliche Diskussion entbrannt. Der Chaos Computer Club (CCC) hat solche Programme zum heimlichen Ausspähen untersucht und veröffentlicht: Die Staatstrojaner war als eine Art Rootkit in Form eines Kernel-Moduls auf Computern von Verdächtigen installiert worden. Er sollte das Abhören von Skype-Gesprächen durch eine sogenannte „Quellen-TKÜ“ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) erledigen, ein „Bundestrojaner light“, um vor der Verschlüsselung des Gespräches abhören zu können. Die Untersuchungen ergaben, dass die staatlichen Ermittler sich gezielt über die engen rechtlichen Vorgaben einer „Quellen-TKÜ“ hinweggesetzt und stattdessen eine Software installiert hatten, die Zehntausende von Browser-Bildschirmfotos erstellte und diese über den Umweg eines US-Servers an die deutschen staatlichen Ermittlungsbehörden sendete.

Constanze Kurz, Informatikerin, Buchautorin und Sprecherin des CCC wird im Vortrag weitere Ergebnisse der Untersuchung in technischer und rechtlicher Hinsicht darstellen und bewerten. Es wird aber auch um die Frage gehen, wie der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung in Zukunft aussehen kann.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Reihe TACHELES statt. TACHELES wird gemeinsam von der Humanistischen Union Baden-Württemberg und dem Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg organisiert. Die Reihe behandelt gesellschaftliche Themen mit Bezug zu Menschen- und Bürgerrechten. Der Eintritt ist frei.

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