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Big Data bei Polizei und Verfas­sungs­schutz (Tacheles)

14. Juni 2023
Ort:Universität Freiburg, Kollegiengebäude I, Hörsaal 1098, Platz der Universität 1, 79098 Freiburg
Livestream:https:/­/­strafrecht-online.­org/­tacheles
Datum: Donnerstag, 15. Juni 2023
Uhrzeit:20:00 Uhr

Über die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Hamburgische Polizeigesetz
Vortrag mit anschließender Diskussion
Referentin: Rechtsanwältin Britta Eder, Hamburg

 

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2023 ist klar: Das Hamburgische Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei ist, soweit es die automatisierte Datenanalyse betrifft, verfassungswidrig und damit nichtig. Es verstößt gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Erfolg steht am Ende eines Verfahrens, das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), der Humanistischen Union Hamburg (HU), den Kritischen Jurastudierenden Hamburg und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) angestoßen wurde.

Aus Sicht der Sicherheitsbehörden bringen automatisierte Persönlichkeitsprofile, die mit Hilfe von Big Data erstellt werden, die Polizei ins 21. Jahrhundert: Sie sollen Verbindungen und Zusammenhänge offenlegen, die für die Beamt*innen wohl kaum jemals analog erkennbar wären.

Mit dieser Motivation haben Hamburg und Hessen ihre Polizeigesetze entsprechend erweitert und schwammige Ermächtigungsnormen für diese neuen Eingriffe aufgenommen. Dabei wurden grundrechtliche Bindungen außer Acht gelassen. So ließ § 49 HamPolDVG völlig unklar, welche Daten aus welchen Quellen in die Software eingespeist werden dürfen. Es blieb unklar, ob und welche Konsequenzen etwaiger „Beifang“ für die davon Betroffenen hat. Betroffene sind Personen, die zwar selbst nicht als gefährlich gelten, von der Software aber aufgrund gewisser Übereinstimmungen ebenfalls als ‚Treffer‘ ausgeworfen werden. Unklar war auch, für welche Zwecke die fragliche Software eingesetzt werden und wie lange die Profile gespeichert werden durften. Während Hamburg zunächst nur rechtliche Fakten geschafft hatte, hat das Land Hessen bereits Software des US-Softwarekonzerns Palantir angeschafft und verwendet.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 16.02.2023 das hessische und das hamburgische Polizeigesetz für verfassungswidrig erklärt.

Zur Person: Die Hamburger Rechtsanwältin Britta Eder war Beschwerdeführerin im Hamburger Verfahren (Az. 1 BvR 2634/20) und erläutert dem Tacheles-Publikum die Umstände und Herausforderungen des Verfahrens.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist wie immer kostenfrei. Die Veranstaltung kann im Livestream werden unter folgendem Link besucht werden: strafrecht-online.org/tacheles.

Wir freuen uns über Ihren Besuch und über jede Spende.

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