Aktivitäten des Landes­ver­bands Baden-Würt­tem­berg der Humanis­ti­schen Union 2019–2021

Bericht für die Mitgliederversammlung der Humanistischen Union am 11. und 12. September 2021

Die Aktivitäten der HU Baden-Württemberg konzentrieren sich weiterhin auf zwei Bereiche: die Veranstaltung von Vorträgen im Rahmen der Tacheles-Reihe in Freiburg sowie die Durchführung und Unterstützung von Klagen zu ausgewählten bürgerrechtlichen Problembereichen.

Tacheles-Vortragsreihe

Mit der Tacheles-Vortragsreihe, die wir zusammen mit den Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg und dem Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Freiburg veranstalten, beleuchten wir aktuelle bürgerrechtliche Themen. So referierte zum Auftakt der letzten Mitgliederversammlung Roland Hefendehl, Leiter des besagten Instituts, am 21. Juni 2019 zum Thema „Strategien kommunaler Sicherheitspolitik: Kampf gegen Windmühlen und Scheingefechte“ (Bericht).

Im Wintersemester 2019/20 konnten wir zwei Tacheles-Veranstaltungen anbieten: Carsten Frerk beschrieb in seinem Vortrag „Kirche – Beste Geschäftsidee aller Zeiten“ (21. Oktober 2019) die Marketingstrategien der katholischen Kirche und ihre Geschäftspartnerschaft mit dem Staat – vom ersten Marketingdirektor Paulus bis zu den Kirchengebäuden als „points of sales“ (Aufzeichnung). Am 22. November 2019 durften wir zum zweiten Mal Sebastian Friedrich als Referenten begrüßen, der das Thema „Die AfD und die soziale Frage“ besprach (Bericht, Aufzeichnung). Ein Vortrag von Wiebke Fröhlich mit dem Titel „Algorithmen, Diskriminierung und Recht“ musste leider krankheitsbedingt entfallen.

Aufgrund der Corona-Pandemie pausierte die Veranstaltungsreihe 2020 zunächst. Als absehbar war, dass die Durchführung von Präsenzveranstaltungen in absehbarer Zeit nicht möglich sein würde, wagten wir im Wintersemester 2020/2021 den Versuch reiner Onlineveranstaltungen. Den Anfang machte Roland Hefendehl am 1. Dezember 2020 mit dem Vortrag „Gefängnisse in Not: Was für eine Chance?!“ (Aufzeichnung). Am 21. Januar 2021 beantwortete der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink die Frage „Was macht die Pandemie mit dem Bürgerrecht auf Datenschutz?“ (Aufzeichnung). Schließlich gab der Freiburger Mathematiker und Medizinstatistiker Gerd Antes am 18. Februar 2021 in seinem Vortrag „Corona alias Covid 19: Wissen und Nichtwissen über Verbreitung, Gegenmaßnahmen und Öffnungen“ einen Einblick in die evidenzbasierte Forschung rund um das Thema Coronavirus (Aufzeichnung). Im Sommersemester 2021 referierte dann der Freiburger Jurist Jörg Arnold zum Thema „‚Triage‘ in der Covid-19-Pandemie: Nur theoretische Debatte oder bereits Realität?“ (21. April 2021, Bericht).

Das Format des Online-Vortrags hat sich dabei als Erfolg erwiesen. Der Organisationsaufwand ist dank der technischen Infrastruktur der Universität Freiburg recht gering. Im Livestream erreichten wir zwischen 50 und 100 Zuschauer. (Bei den Präsenzveranstaltungen hatten wir meist zwischen 50 und 150 Teilnehmer.) In der Regel wurden die Vortragsaufzeichnung im Anschluss auch veröffentlicht und einige hundert Mal angesehen. Für das Wintersemester 2021/22 planen wir eine Fortführung dieses Konzepts, wenn möglich aber auch wieder mit Präsenzteilnehmern.

Klagen

Seit Oktober 2018 beschäftigt uns ein Rechtsstreit um die Nutzung der Tennenbacher Kapelle für eine Vortragsveranstaltung der HU. Diese Kapelle befindet sich zwar im Besitz des Landes Baden-Württemberg, die katholische Kirchengemeinde Emmendingen beansprucht jedoch ein ausschließliches Verfügungsrecht. Nachdem das Amt Vermögen und Bau unserem Nutzungsantrag nicht entsprochen hat, sind wir dagegen rechtlich vorgegangen. Zuletzt hat im August 2021 der Verwaltungsgerichtshof Mannheim unsere Klage abgewiesen. Wir haben jedoch vor, den Rechtsstreit weiterzuführen. Details finden sich in mehreren Berichten in den Mitteilungen (241, 242).

Auch beim Thema Corona waren wir aktiv. So versuchten wir, Details zu den Corona-Todesfällen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zu erfahren, um die leidige Frage der Todesursache besser beleuchten zu können. Leider blieb eine entsprechende IFG-Anfrage erfoglos. Dagegen gingen wir gerichtlich vor, unterlagen jedoch vor dem Verwaltungsgericht Freiburg und dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Eilverfahren. (Bericht)

Einen Erfolg konnte wir hingegen in einem anderen Verfahren verbuchen, in dem unser Landesvorsitzender Udo Kauß als Rechtsanwalt tätig war und das der Landesverband unterstützt hat: Das Landgericht Tübingen hat entschieden, dass die polizeiliche Langzeitüberwachung von zwei Wohnprojekten in Tübingen rechtswidrig war. Mehr Informationen finden sich in den Mitteilungen.

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